In den ersten anderthalb Jahren haben Ausbildungskandidaten noch keine Einnahmen aus eigenen Behandlungen, während die Selbsterfahrung schon begonnen hat und das vom Psychotherapeutengesetz verlangte Praktikum sehr oft umsonst geleistet werden muss. Dies ändert sich mit den Einnahmen aus eigenen Behandlungen. Aber auch dann sind die Einnahmen meist nicht so hoch, dass die Ausbildungskandidatin, der Ausbildungskandidat daraus seinen ganzen Lebensunterhalt bestreiten kann.

In finanziellen Notlagen können Ausbildungskandidaten auf Antrag deshalb eine finanzielle Förderung in Form zinsloser Darlehen erhalten, die nach Abschluss der Ausbildung in Raten zurückgezahlt werden können.

Die Darlehen können von Ausbildungskandidatinnnen und Ausbildungskandidaten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bei der Stiftung zur Förderung der Psychoanalyse, von Ausbildungskandidatinnnen und Ausbildungskandidaten in psychoanalytischer Ausbildung bei der Stiftung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft, beide mit Sitz in München, beantragt werden.

Die Flyer stehen zum Downloaden bereit. Weitere Auskünfte erhalten Sie über das Sekretariat des Instituts.

▶   Studienstiftung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft e.V. (PDF)
▶   Stiftung zur Förderung der Psychoanalyse München (PDF)