– Ausbildung in psychoanalytisch begründeter Psychotherapie
– Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
– Gemeinsamkeiten und Unterschiede


Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten kann sowohl mit dem Schwerpunkt „psychoanalytisch begründete Psychotherapie“ als auch mit dem Schwerpunkt „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ erworben werden.
Der Schwerpunkt „psychoanalytisch begründete Psychotherapie“ umfasst beide Fachkunden und bietet die Möglichkeit, nach der Niederlassung je nach Psychotherapie-Indikation sowohl das eine als auch das andere Verfahren abzurechnen.

Ausbildung in psychoanalytisch begründeter Psychotherapie

Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Schwerpunkt „psychoanalytisch begründeter Psychotherapie“ nach den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) vom 16. Juni 1998

Diese Ausbildung umfasst sowohl die tiefenpsychologisch fundierte als auch die psychoanalytische Psychotherapie. Sie vermittelt also zwei Fachkunden mit der Möglichkeit, später je nach Psychotherapie-Indikation das eine oder das andere Verfahren einzusetzen.
Dauer: Mindestens fünf Jahre (berufsbegleitend)
Stundenaufwand: Mindestens 4200 Stunden (incl. Vor-/Nachbereitung und Eigenstudium).

Davon entfallen
a) Mindestens 1800 Stunden auf das im PsychThG vorgeschriebene Praktikum (1200 Stunden in der Psychiatrie und 600 Stunden in einer Psychosomatischen Klinik oder der Praxis eines zur Ausbildung zugelassenen Psychotherapeuten oder der Ambulanz des Instituts.
b) Mindestens 700 Stunden auf Theorievermittlung (allgemeine psychotherapeutische Grundkenntnisse; Vertiefung sowohl in tiefenpsychologisch fundierter als auch in psychoanalytischer Psychotherapie).
c) Mindestens 1000 Stunden auf Behandlung unter Supervision mit mindestens 10 Patienten. Zwei Behandlungsfälle müssen jeweils mindestens 240 Stunden umfassen.
d) Mindestens 250 Stunden auf Supervision.
e) Mindestens 450 Stunden Lehranalyse, die mindestens drei Wochenstunden umfassen und die gesamte Ausbildung begleiten soll.

Zulassung zur Ausbildung nach Feststellung der persönlichen Eignung durch drei Zulassungsgespräche mit Lehranalytikern des Instituts.
Beginn eigener praktischer Erfahrung mit der Durchführung von Erstinterviews unter Supervision mit Beginn des 2. Semesters und mindestens 60 Lehranalysestunden.
Zwischenprüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse zur Durchführung eigener Behandlungen nach mindestens 15 Erstinterviews, dem Besuch von mindestens 300 Theorie-Stunden und mindestens 120 Stunden Lehranalyse.
Staatliche Abschlussprüfung nach den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (schriftlich und mündlich) nach den von der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Psychotherapeutengesetz vom 18.12.1998 vorgeschriebenen Anforderungen.
Für genauere Informationen stehen die entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen des Instituts zum Downloaden bereit. (PDF)

Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie

Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Schwerpunkt „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ nach den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) vom 16. Juni 1998

Dauer: Mindestens fünf Jahre (berufsbegleitend)
Stundenaufwand: 4200 Stunden (incl. Vor-/Nachbereitung und Eigenstudium).

Davon entfallen
a) 1800 Stunden auf das im Psychotherapeuten-Gesetz vorgeschriebene Praktikum (1200 Stunden in der Psychiatrie und 600 Stunden oder ein halbes Jahr in einer Psychosomatischen Klinik oder der Praxis eines zur Ausbildung zugelassenen Psychotherapeuten oder in der Ambulanz des Instituts)
b) Mindestens 600 Stunden auf Theorievermittlung (allgemeine psychotherapeutische Grundkenntnisse; Vertiefung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie).
c) Mindestens 600 Stunden auf Behandlungen unter Supervision (davon drei Ausbildungsfälle mit mindestens 80 Stunden).
d) Mindestens 150 Stunden Supervision.
e) Mindestens 120 Stunden Lehrtherapie bei einem dafür zugelassenen Psychoanalytiker oder Psychotherapeuten. Die Lehrtherapie ist der wichtigste Bestandteil der Ausbildung. Sie soll in das Verfahren einführen, das später selber ausgeübt wird und die gesamte Ausbildung begleiten. Die genannten 120 Stunden stellen deshalb eine Mindestanforderung dar.

Zulassung zur Ausbildung nach Feststellung der persönlichen Eignung durch drei Zulassungsgespräche mit Lehranalytikern des Instituts.

Beginn eigener praktischer Erfahrung mit der Durchführung von Erstinterviews unter Supervision mit Beginn des zweiten Semesters und mindestens 40 Stunden Selbsterfahrung.

Zwischenprüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse zur Durchführung eigener Behandlungen in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie nach in der Regel 15 erfolgreich durchgeführten Erstinterviews, dem Besuch von mindestens 200 Stunden Theorie-Veranstaltungen und mindestens 80 Stunden Selbsterfahrung.

Staatliche Abschlussprüfung nach den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (schriftlich und mündlich) nach den in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Psychotherapeutengesetz vom 18.12.1998 vorgeschriebenen Anforderungen.

Für genauere Informationen steht die Studien- und Prüfungsordnung des Instituts zum Downloaden bereit. (PDF)

Gemeinsamkeiten

Beide Ausbildungen beruhen auf der gleichen theoretischen Grundlage. Der theoretische Unterricht findet deshalb weitgehend gemeinsam statt.

Gemeinsam ist auch die von Beginn an praktische klinische Orientierung (sofortige Teilnahme an der Ambulanzkonferenz, früher Beginn mit Erstinterviews, nach der Zwischenprüfung unmittelbarer Beginn mit Behandlungen unter Supervision, kontinuierliche Teilnahme an kasuistischen Fallkonferenzen).

Unterschiede
Unterschiede bestehen vor allem in der Länge der Ausbildung, der Zahl der geforderten Behandlungsstunden, der Form der Selbsterfahrung und den Kosten der Ausbildung.

Dauer und Zahl der Behandlungsstunden
Wegen der Anzahl der geforderten Behandlungsstunden (statt 600 mindestens 1000) dauert die psychoanalytische Ausbildung in der Regel länger als 5 Jahre. Dafür können während der Ausbildungszeit auch mehr Behandlungsstunden über die Ambulanz des Instituts abgerechnet werden (bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie derzeit max. 800 Behandlungsstunden, bei psychoanalytisch begründeter Psychotherapie max. 1500 Behandlungsstunden).

Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung in beiden Ausbildungen richtet sich nach der später durchzuführenden Psychotherapie. In der tiefenpsychologischen Psychotherapie ist dies eine Lehrtherapie, in der psychoanalytisch begründeten Ausbildung eine Lehranalyse.

Im Gegensatz zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, die sich mit abgrenzbaren aktuellen Konflikten befasst, wird in der psychoanalytischen Psychotherapie ein regressionsförderndes Setting angeboten, in dem die Patientin, der Patient mit seinen strukturell verankerten unbewussten Konflikten in Kontakt kommen kann, die oft bis in den vorsprachlichen Bereich zurückreichen. Die Therapeutin, der Therapeut erlebt die den Patienten bedrängenden Gefühle dabei zunächst oft stellvertretend bei sich selbst. Um mit dieser Belastung produktiv umgehen zu können, bedarf es einer psychotherapeutischen Selbsterfahrung, in der die Kandidatin, der Kandidat zu einer vertieften Erkenntnis seiner eigenen unbewussten Konflikte und Beziehungsmuster kommt. Eine länger dauernde Lehranalyse ist hier deshalb unerlässlich. Auch Ausbildungskandidatinnen und -kanditaten in Tiefenpsychologie entscheiden sich oft für eine Lehranalyse, um sich für ihre spätere therapeutische Arbeit besser rüsten zu können.

Kosten der Ausbildung
Eine Gegenüberstellung der Kosten und Einnahmen für die jeweilige Ausbildung finden Sie unter Kosten.